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Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreiben vom 5. November 2013

von Bertram Krämer

Mit Schreiben vom 05. November 2013 hatte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Regelung zur Umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Hin-und Rückgabe von Transportbehältnissen veröffentlicht, aus der sich ergibt, welche Vorgänge im Palettentauschverfahren der Umsatzsteuerpflicht unterliegen und welche nicht. Frist zur Umsetzung dieser Regelung war der 30. Juni 2014.

Mit Schreiben vom 12. Juni 2014 hat das BMF diese Frist jetzt bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer_Anwendungserlass/umsatzsteuer_anwendungserlass.html

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Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreiben vom 5. November 2013

von Bertram Krämer

Mit Schreiben vom 05. November 2013 hatte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Regelung zur Umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Hin-und Rückgabe von Transportbehältnissen veröffentlicht, aus der sich ergibt, welche Vorgänge im Palettentauschverfahren der Umsatzsteuerpflicht unterliegen und welche nicht. Frist zur Umsetzung dieser Regelung war der 30. Juni 2014.

Mit Schreiben vom 12. Juni 2014 hat das BMF diese Frist jetzt bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer_Anwendungserlass/umsatzsteuer_anwendungserlass.html

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