AGB

1. Allgemeines
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Krämer Palettenmanagement und zukünftige Geschäftsbeziehungen auch ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss/Auftragserteilung
Ein Auftrag ist rechtswirksam erteilt, wenn er durch Krämer Palettenmanagement schriftlich oder fernschriftlich bestätigt wurde. Wird dieser Bestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich widersprochen, so ist diese schriftliche Bestätigung für beide Seiten Vertragsgrundlage.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Im Zuge eines zügigen Fortgangs des Beratungsauftrages sorgt der Auftraggeber dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen an seinem Geschäftssitz für den Unternehmensberater gegeben sind.
4. Schutz geistigen Eigentums
4.1 Die Rechte an den von Krämer Palettenmanagement erarbeiteten Ergebnissen wie zum Beispiel Berichte, Analysen, Organisationspläne, Datenträger usw. verbleiben bei der Unternehmensberatung. Sie dürfen vom Auftraggeber nur für eigene Zwecke verwendet werden.
4.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Ergebnisse zur eigenen Verwendung zu vervielfältigen oder zu verbreiten.
4.3 Ein Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmung zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.
5. Geheimhaltung
5.1 Krämer Palettenmanagement verpflichtet sich zu vollkommenem Stillschweigen über allegeschäftlichen Angelegenheiten, sowie jedwede Information des Auftraggebers über Betriebsart, Umfang, Abläufe usw.
5.2 Das Stillschweigen der Unternehmensberatung gilt unbegrenzt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
6. Honorar
6.1 Nach Beendigung des Beratungsauftrages stellt Krämer Palettenmanagement ihr Honorar gem. Honorarliste in Rechnung. Das Honorar ist bei Rechnungsstellung an den Auftraggeber ohne jeden Abzug fällig.
6.2 Krämer Palettenmanagement ist berechtigt, bei größeren Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnung zu erstellen.
7. Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Krämer Palettenmanagement gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich möglich, wird zwischen den Parteien als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Villingen-Schwenningen vereinbart.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Allgemeine Seminar-Bedingungen
1. Anmeldung
1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Seminar von Krämer Palettenmanagement erfolgt entweder durch Online-Anmeldung oder per e-Mail und ist verbindlich. Die Anmeldung wird durch Krämer Palettenmanagement bestätigt.
1.2 Der/die Teilnehmer/in erkennt mit der Anmeldung die Allgemeinen Seminar-Bedingungen an.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Der/die Teilnehmer/in erhält eine Rechnung. Diese ist, unabhängig von den Leistungen Dritter, spätestens 5 Tage nach Erhalt zu bezahlen.
2.2 Kosten für Schulungsmaterial, Mittagessen, Tagungsgetränke sind im Rechnungsbetrag enthalten, wenn in der Beschreibung der Veranstaltung explizit darauf hingewiesen wird.
2.3 Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn der Rechnungsbetrag bis zum Seminar-Termin bei Krämer Palettenmanagement eingegangen ist.
3. Durchführung
3.1 Mindest-Teilnehmerzahl: 6 Jede/r Teilnehmer/in erhält eine Teilnahme-Bescheinigung
3.2 Krämer Palettenmanagement behält sich vor, bei Unterschreiten der Mindest-Teilnehmerzahl, bei Krankheit des Referenten oder aufgrund von höherer Gewalt den Seminar-Termin zu verlegen oder abzusagen. Der/die Teilnehmer/in wird rechtzeitig darüber informiert. Für den Fall einer Absage werden bereits bezahlte Gebühren in vollem Umfang zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen für die Teilnehmer nicht.
3.3 Krämer Palettenmanagement behält sich vor, aus organisatorischen Gründen den angekündigten Schulungsort zu wechseln. Die Qualität des Seminars bleibt dabei gewahrt. Die Teilnehmer sind bei einem Wechsel des Veranstaltungsortes nicht zur Minderung der Teilnehmergebühren berechtigt.
4. Rücktritt
4.1 Tritt ein/e Teilnehmer/in, gleichgültig aus welchem Grund, von der Anmeldung zurück, werden folgende Gebühren erhoben:
-
bis 10 Werktage vor Beginn des Seminars: 30% der vollen Gebühr
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bis 5 Werktage vor Beginn des Seminars: 50% der vollen Gebühr
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danach: 100% der vollen Gebühr
4.2 Teilnehmer/innen, die zu Seminaren nicht oder nur zeitweise erscheinen, sind zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.
4.3 Der Rücktritt hat schriftlich an Krämer Palettenmanagement zu erfolgen. Bereits gezahlte Gebühren werden entsprechend zurückerstattet.
5. Haftung
5.1 Krämer Palettenmanagement haftet auf Schadenersatz wegen Verzugs oder Nichterfüllung sowie für entgangenen Gewinn nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.2 Krämer Palettenmanagement übernimmt keine Haftung für in den Seminarräumen abhanden gekommene Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände sowie für Schäden aufgrund der Missachtung der Verkehrssicherungspflicht, die dem Gebäudeeigentümer obliegt.
6. Urheberrecht
Die Benutzung der von Krämer Palettenmanagement zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen ist nur dem/der Seminar-Teilnehmer/in gestattet. Die Vervielfältigung und/oder Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Der/die Teilnehmer/in ist auch nicht berechtigt, diese Unterlagen zu verkaufen, zu vermieten oder zu verleihen.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.